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Bis wann kann man abtreiben? Fristen, Kosten, Rechtslage

Jack Cooper Murray • 2026-05-20 • Gepruft von Mia Schneider

Die Frage nach den Fristen für einen Schwangerschaftsabbruch ist für viele Frauen in einer emotional belastenden Situation zentral. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gelten unterschiedliche Regelungen, die oft für Verwirrung sorgen – insbesondere bei der Verwechslung von Schwangerschaftswochen und Wochen nach der Empfängnis. Dieser Leitfaden gibt einen klaren Überblick über die Rechtslage, Kosten und medizinischen Abläufe, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Beratungsregelung – maximale Frist: 12 Wochen nach Empfängnis (14. SSW) ·
Medizinische Indikation: Keine zeitliche Begrenzung, aber richterliche Prüfung erforderlich ·
Kriminologische Indikation: Bis zur 12. Woche nach der Tat ·
Kosten einer Abtreibung: 350–600 € (medikamentös) bzw. 500–1.500 € (chirurgisch) ·
Beratungspflicht: Mindestens 3 Tage vor dem Eingriff ·
Wartezeit auf Termin: Oft 1–2 Wochen, kann Fristen verkürzen

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • Bis zur 14. SSW (12 Wochen nach Empfängnis) ist ein straffreier Abbruch nach Beratungsregelung in Deutschland möglich (Bundesfamilienministerium).
  • In Österreich gilt eine Frist von 12 Wochen nach Beginn der Schwangerschaft (BMBFSFJ).
  • In der Schweiz ist ein Abbruch bis zur 12. SSW nach Beratung straffrei (Gesundheitsinformation.de).
  • Medizinische Indikation erlaubt einen Abbruch ohne zeitliche Begrenzung, erfordert aber eine ärztliche Bescheinigung (Gesundheitsinformation.de).
2Was unklar ist
  • Die genauen Kosten für eine Spätabtreibung sind nicht einheitlich geregelt (netDoktor).
  • Ob die Krankenkasse die Kosten bei finanzieller Notlage übernimmt, hängt vom Einzelfall ab (AOK).
  • Die Fristen für eine Spätabtreibung bei Behinderung des Kindes sind rechtlich nicht eindeutig festgelegt, sondern beruhen auf richterlichen Entscheidungen (Amnesty International Deutschland).
  • Die Wartezeit auf einen Termin kann die Fristen zusätzlich verkürzen – dies ist nicht gesetzlich geregelt. (netDoktor)
  • Die richterliche Prüfung in Deutschland kann zu Verzögerungen führen, die die Fristen beeinflussen. (netDoktor)
3Zeitleisten-Signal
  • 1.–12. Woche nach Empfängnis: Straffreier Abbruch nach Beratungsregelung möglich (Gesundheitsinformation.de)
  • 13.–14. SSW: Ende der Frist für Beratungsregelung; nur bei Indikation zulässig (Gesundheitsinformation.de)
  • Ab 15. SSW: Spätabtreibung nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation (Gesundheitsinformation.de)
  • Ab 22. SSW: Abbruch nur bei vitaler Gefahr für die Mutter oder schwerster Behinderung des Kindes (Gesundheitsinformation.de)
  • Ab 24. SSW: Lebensfähigkeit des Kindes – Abbruch in der Regel nicht mehr durchführbar (Gesundheitsinformation.de)
4Wie es weitergeht
  • Deutschland plant eine Reform des § 218 StGB – eine Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums prüft eine Liberalisierung (BMBFSFJ).
  • In der Schweiz wird aktuell über die Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch debattiert. (BMBFSFJ)
  • Österreich lockerte 2024 die Wohnsitzauflage für den medikamentösen Abbruch. (BMBFSFJ)

Sieben entscheidende Fakten, die die Rechtslage und Kosten strukturieren – ein Vergleich der drei Länder auf einen Blick:

Merkmal Wert
Maximale Frist Beratungsregelung (DE) 12 Wochen nach Empfängnis (14. SSW)
Maximale Frist Österreich 12 Wochen nach Beginn der Schwangerschaft (ca. 14. SSW)
Maximale Frist Schweiz 12. Schwangerschaftswoche
Kosten medikamentöser Abbruch 350–600 Euro (abhängig von Praxis und Region)
Kosten chirurgischer Abbruch 500–1.500 Euro (ambulant bis stationär)
Beratungspflicht Ja, mindestens 3 Tage vor Eingriff in Deutschland
Minderjährige Elterliche Zustimmung erforderlich, ersetzbar durch Beratung

Kann man im 4. Monat noch abtreiben?

Fristen in Deutschland

  • Im 4. Monat (13.–16. SSW) ist ein Abbruch nach Beratungsregelung nicht mehr straffrei (Bundesfamilienministerium).
  • Eine Spätabtreibung ist nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation möglich (Gesundheitsinformation.de).
  • Die Beratungsregelung gilt bis maximal zwölf Wochen nach der Empfängnis, was etwa der 14. SSW entspricht (Pro Familia).

Fristen in Österreich

  • In Österreich gilt eine Frist von 12 Wochen seit Beginn der Schwangerschaft (Gesundheitsinformation.de).
  • Danach nur aus medizinischen Gründen oder bei kriminologischer Indikation erlaubt.
  • Die Kosten übernimmt die Krankenkasse ausschließlich bei Vorliegen einer Indikation.

Fristen in der Schweiz

  • In der Schweiz ist ein Abbruch bis zur 12. SSW nach Beratungsregelung zulässig (Gesundheitsinformation.de).
  • Eine Notlagenindikation ermöglicht einen Abbruch auch nach der 12. SSW, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau bedroht ist.
  • Die Kosten werden teilweise von der Krankenkasse übernommen.

Ausnahmen bei medizinischer Indikation

  • Bei medizinischer Indikation gibt es in allen drei Ländern keine zeitliche Begrenzung (Gesundheitsinformation.de).
  • Eine ärztliche Bescheinigung muss die Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens bestätigen (Gesundheitsinformation.de).
  • In Deutschland ist zusätzlich eine richterliche Prüfung erforderlich (BMBFSFJ).
Fazit: Im 4. Monat ist ein straffreier Abbruch nach Beratungsregelung nicht mehr möglich. Für Frauen in Deutschland, Österreich und der Schweiz bleibt nur der Weg über eine medizinische oder kriminologische Indikation – ein aufwändiges Verfahren mit ärztlicher und oft auch gerichtlicher Prüfung.

Der Handlungsdruck steigt mit jeder Woche – je früher eine Frau sich beraten lässt, desto größer ist die Chance, noch innerhalb der Fristen zu handeln.

Bis wann ist eine Spätabtreibung möglich?

Voraussetzungen für eine Spätabtreibung

  • Spätabtreibungen sind nur bei medizinischer oder kriminologischer Indikation erlaubt (Gesundheitsinformation.de).
  • Die kriminologische Indikation muss bis spätestens zwölf Wochen nach der Empfängnis vorliegen (Gesundheitsinformation.de).
  • Eine medizinische Indikation kann auch nach der 22. SSW noch gestellt werden, etwa bei schwersten kindlichen Fehlbildungen oder Lebensgefahr für die Mutter.

Ablauf und Genehmigung

  • In Deutschland benötigt eine Spätabtreibung eine richterliche Zustimmung (BMBFSFJ).
  • In der Schweiz ist eine Spätabtreibung nach der 12. SSW nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig (Gesundheitsinformation.de).
  • Österreich verlangt ab der 14. SSW eine Begutachtung durch zwei Fachärzte.

Unterschiede zwischen den Ländern

  • Deutschland hat die strengsten Auflagen: Beratungsregelung strikt bis 12 Wochen nach Empfängnis, danach nur richterliche Genehmigung.
  • Österreich gewährt bis zur 12. Woche nach Beginn der Schwangerschaft Straffreiheit, danach Indikationslösung.
  • Die Schweiz erlaubt bis zur 12. SSW eine Fristenlösung, danach Notlagenindikation ohne zeitliche Obergrenze.
Warum das wichtig ist

Frauen, die sich erst spät für einen Abbruch entscheiden – etwa nach einer Pränataldiagnostik – stehen in Deutschland vor einer besonders hohen Hürde: Die richterliche Prüfung kann den Eingriff um Wochen verzögern, während die Schwangerschaft fortschreitet.

Das bedeutet: Je früher der Beratungsprozess beginnt, desto realistischer ist eine Entscheidung ohne Zeitdruck.

Wann ist es zu spät abzutreiben?

Fristen nach Beratungsregelung

  • Nach der 14. SSW (12 Wochen nach Empfängnis) ist ein straffreier Abbruch ohne Indikation nicht mehr möglich (Bundesfamilienministerium).
  • Die Beratungsregelung läuft genau 12 Wochen ab dem Zeitpunkt der Befruchtung (Pro Familia).

Medizinische Indikation

  • Bei medizinischer Indikation gibt es keine zeitliche Grenze (Gesundheitsinformation.de).
  • Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über eine Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau.
  • Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall die vollen Kosten (Gesundheitsinformation.de).

Lebensfähigkeit des Kindes

  • Ab etwa der 24. SSW gilt der Fötus als lebensfähig außerhalb des Mutterleibs – ein Abbruch ist dann in der Regel nicht mehr erlaubt (netDoktor).
  • Nur in extremen medizinischen Notfällen, etwa wenn die Mutter unmittelbar gefährdet ist, wird noch ein Eingriff durchgeführt.
Der Haken

Die 24-Wochen-Grenze ist kein starres Gesetz, sondern eine medizinische Faustregel. In Deutschland fehlt eine verbindliche gesetzliche Obergrenze für Spätabtreibungen – die Entscheidung liegt im Einzelfall bei den Ärzten und gegebenenfalls dem Gericht.

Die Konsequenz: Frauen müssen im Gespräch mit ihrem Arzt genau abklären, welche Spielräume bestehen.

Wie viel kostet ein Abtreiben?

Kosten medikamentöser Abbruch

  • Medikamentöser Abbruch kostet in Deutschland ca. 350–600 Euro (AOK).
  • Amnesty International Deutschland beziffert die Spanne mit 350–600 Euro (Amnesty International Deutschland).
  • Der Wirkstoff Mifepriston ist bis zum 63. Tag nach der letzten Menstruation zugelassen (netDoktor).

Kosten chirurgischer Abbruch

  • Chirurgischer Abbruch kostet ca. 500–1.500 Euro (AOK).
  • Stationäre Eingriffe sind meist teurer als ambulante.

Kostenübernahme durch Krankenkasse

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten bei medizinischer Indikation (Gesundheitsinformation.de).
  • Auch bei finanzieller Bedürftigkeit kann die Kasse die Kosten tragen (Gesundheitsinformation.de).
  • Vor- und Nachuntersuchungen werden immer von der Krankenkasse bezahlt (Gesundheitsinformation.de).

Zuschüsse bei finanzieller Notlage

  • Der Staat kann die Kosten übernehmen, wenn ein Beratungsgespräch stattgefunden hat (Gesundheitsinformation.de).
  • Pro Familia hilft bei der Beantragung von Kostenzuschüssen (Pro Familia).
Fazit: Die Kosten variieren stark je nach Methode und Region. Frauen mit geringem Einkommen sollten unbedingt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen – die Hürde ist niedriger als oft angenommen.

Der finanzielle Aufwand muss nicht allein getragen werden – der Staat springt ein, wenn die wirtschaftliche Not groß ist.

Wie kann man eine Schwangerschaft im 3. Monat abbrechen?

Methoden im 3. Monat

  • Im 3. Monat (9.–12. SSW) ist ein medikamentöser Abbruch oft nicht mehr möglich, da die Schwangerschaft zu weit fortgeschritten ist (netDoktor).
  • Der chirurgische Abbruch durch Vakuumaspiration ist die gängigste Methode bis zur 14. SSW.
  • Nach der 14. SSW kommen andere Methoden wie die Dilatation und Evakuierung zum Einsatz.

Medikamentöser Abbruch ab 9. Woche

  • Mifepriston ist bis zum 63. Tag (9. Woche) nach der letzten Menstruation zugelassen (netDoktor).
  • Danach sinkt die Erfolgsrate, und das Risiko von Komplikationen steigt.

Chirurgischer Abbruch (Vakuumaspiration)

  • Die Vakuumaspiration ist ein ambulanter Eingriff, der etwa 5–10 Minuten dauert.
  • Sie wird unter örtlicher Betäubung oder Kurznarkose durchgeführt.
  • Die Kosten liegen zwischen 350 und 600 Euro (AOK).

Risiken und Komplikationen

  • Die Risiken steigen mit Fortschreiten der Schwangerschaft (netDoktor).
  • Mögliche Komplikationen: Verletzungen der Gebärmutter, Infektionen, starke Blutungen.
  • Vor- und Nachuntersuchungen sind Pflicht und werden von der Kasse übernommen (Gesundheitsinformation.de).
Das Risiko

Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto invasiver wird der Eingriff. Frauen sollten sich daher frühzeitig beraten lassen – die Wartezeiten auf einen Termin können die Fristen zusätzlich verkürzen.

Je schneller eine Frau handelt, desto mehr Optionen bleiben offen – das ist der entscheidende Hebel.

Bestätigte Fakten und was unklar bleibt

Bestätigte Fakten

  • Bis zur 14. SSW (12 Wochen nach Empfängnis) ist ein straffreier Abbruch nach Beratungsregelung in Deutschland möglich (Bundesfamilienministerium).
  • In Österreich gilt eine Frist von 12 Wochen nach Beginn der Schwangerschaft (Gesundheitsinformation.de).
  • In der Schweiz ist ein Abbruch bis zur 12. SSW nach Beratung straffrei (Gesundheitsinformation.de).
  • Medizinische Indikation erlaubt einen Abbruch ohne zeitliche Begrenzung (Gesundheitsinformation.de).

Was unklar ist

  • Die genauen Kosten für eine Spätabtreibung sind nicht einheitlich geregelt (netDoktor).
  • Ob die Krankenkasse die Kosten bei finanzieller Notlage übernimmt, hängt vom Einzelfall ab (AOK).
  • Die Fristen für eine Spätabtreibung bei Behinderung des Kindes sind rechtlich nicht eindeutig festgelegt, sondern beruhen auf richterlichen Entscheidungen (Amnesty International Deutschland).
  • Die Wartezeit auf einen Termin kann die Fristen zusätzlich verkürzen – dies ist nicht gesetzlich geregelt.
  • Die richterliche Prüfung in Deutschland kann zu Verzögerungen führen, die die Fristen beeinflussen.

Stimmen aus der Praxis

„Die Ärztin oder der Arzt muss den Eingriff innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen – und es darf nicht dieselbe Person sein, die das Beratungsgespräch geführt hat.“

— Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (offizielle Rechtsgrundlage)

„Bei der Beratungsregelung müssen maximal zwölf Wochen seit der Befruchtung vergangen sein, eine Beratungsbescheinigung vorliegen und der Eingriff frühestens am vierten Tag nach Abschluss der Beratung erfolgen.“

— Pro Familia Bundesverband (Beratungsstelle)

„Bei einer medizinischen Indikation gibt es keine Frist – die Krankenkasse übernimmt die Kosten des Abbruchs.“

— Gesundheitsinformation.de (IQWiG) (neutrale, evidenzbasierte Plattform)

„Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch mit Mifepriston ist in Deutschland bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Menstruation zulässig.“

— netDoktor.de (ärztliche Redaktion)

Die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist klar, aber kompliziert: Wer sich frühzeitig informiert und beraten lässt, hat die besten Chancen, innerhalb der Fristen einen straffreien Abbruch zu erhalten. Für Frauen mit geringem Einkommen in Deutschland ist die Botschaft eindeutig: Beantragen Sie die Kostenübernahme bei der Krankenkasse – der Staat hilft, wenn die finanzielle Hürde zu hoch ist. Wer die Fristen der Beratungsregelung verpasst, muss den anspruchsvollen Weg über die medizinische oder kriminologische Indikation gehen – ein Verfahren, das Zeit, Geduld und ärztliche Unterstützung erfordert.

Wer unsicher ist, ob eine Schwangerschaft vorliegt, findet in unserem Leitfaden zu den Symptome einer Schwangerschaft erste Anhaltspunkte, bevor die Fristen für einen Abbruch relevant werden.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinem Partner von der Abtreibung erzählen?

Nein, eine gesetzliche Pflicht, den Partner zu informieren, besteht in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht. Die Entscheidung liegt allein bei der Frau.

Kann ich als Minderjährige eine Abtreibung ohne Eltern durchführen?

In Deutschland ist grundsätzlich die Zustimmung der Eltern erforderlich. Kann diese nicht eingeholt werden, kann eine Ersatzberatung bei einer anerkannten Beratungsstelle die Zustimmung ersetzen (Pro Familia).

Welche Methode ist sicherer: medikamentös oder chirurgisch?

Beide Methoden gelten als sicher, wenn sie fachgerecht durchgeführt werden. Der medikamentöse Abbruch ist nicht invasiv, erfordert aber mehrere Arztbesuche und kann länger anhaltende Blutungen verursachen. Der chirurgische Abbruch ist schneller, aber ein kleiner Eingriff (netDoktor).

Wie lange dauert der Eingriff?

Ein chirurgischer Abbruch dauert etwa 5–10 Minuten. Der medikamentöse Abbruch nimmt mehrere Stunden bis zu einem Tag in Anspruch, da die Einnahme der Tabletten und die Nachbeobachtung Zeit benötigen.

Bekomme ich nach einer Abtreibung sofort wieder meinen normalen Zyklus?

Nein, der Zyklus kann sich erst nach einigen Wochen normalisieren. Die erste Menstruation tritt meist nach vier bis sechs Wochen ein (Gesundheitsinformation.de).

Gibt es psychische Folgen nach einem Schwangerschaftsabbruch?

Die psychischen Reaktionen sind individuell. Viele Frauen fühlen Erleichterung, andere durchleben Trauer oder Schuldgefühle. Eine Nachsorgeberatung kann helfen, diese Emotionen zu verarbeiten (Pro Familia).

Wo finde ich eine anerkannte Beratungsstelle?

Pro Familia unterhält bundesweit Beratungsstellen. Auch das Bundesfamilienministerium bietet eine Liste anerkannter Einrichtungen an (BMBFSFJ).

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