Wer im Kanton St. Gallen seinen Job verliert, steht plötzlich vor einem Stapel Formularen, zwei verschiedenen Ämtern und der einen Frage: Wann kommt das Geld? Die kantonale Arbeitslosenkasse ist die Stelle, die genau das regelt – und zwar anders als viele denken. Dieser Leitfaden zeigt, wo die Kasse sitzt, wer wie viel bekommt und warum Sie das RAV nicht mit der ALK verwechseln sollten.

Adresse: Geltenwilenstrasse 16/18, 9001 St. Gallen ·
Telefon: +41 58 229 47 11 ·
E-Mail: arbeitslosenkasse@sg.ch ·
Arbeitslosengeld: 70–80 % des versicherten Verdienstes ·
Auszahlung: monatlich nachträglich

Kurzüberblick

1Kontakt
2Telefonische Erreichbarkeit
  • Mo, Di, Do: 8–11:30 Uhr & 13:30–16 Uhr (Kanton St. Gallen – offizielle Seite)
  • Mi, Fr: 8–11:30 Uhr (Kanton St. Gallen – offizielle Seite)
  • An Feiertagen wie Karfreitag, Pfingstmontag etc. geschlossen (Kanton St. Gallen – offizielle Seite)
3Leistungen
  • Auszahlung von Arbeitslosengeld (Kanton St. Gallen – Amt für Wirtschaft und Arbeit)
  • Bearbeitung von Anträgen und Abklärungen (Kanton St. Gallen – Amt für Wirtschaft und Arbeit)
  • Koordination mit dem RAV (Kanton St. Gallen – Amt für Wirtschaft und Arbeit)
4Zuständigkeit
  • Arbeitslose mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen (Kanton St. Gallen – offizielle Seite)
  • Zusammenarbeit mit regionalen RAV-Stellen (Kanton St. Gallen – Amt für Wirtschaft und Arbeit)
  • Abstimmung mit privaten Arbeitslosenkassen (Verband der Arbeitslosenkassen)

Die folgende Tabelle fasst die Kernangaben zusammen.

Die wichtigsten Fakten zur kantonalen Arbeitslosenkasse St. Gallen auf einen Blick.
Merkmal Wert
Name Kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen
Adresse Geltenwilenstrasse 16/18, 9001 St. Gallen
Telefon +41 58 229 47 11
E-Mail arbeitslosenkasse@sg.ch
Postfach Postfach 2, 9001 St. Gallen
Zahlungsfrequenz monatlich

Das Muster: Wer früh versteht, welche Kasse wofür zuständig ist, vermeidet Verzögerungen.

Welche Arbeitslosenkassen gibt es im Kanton St. Gallen?

Im Kanton St. Gallen haben Arbeitslose grundsätzlich die Wahl zwischen der kantonalen Arbeitslosenkasse und verschiedenen privaten Kassen. Die kantonale Arbeitslosenkasse ist die offizielle Stelle des Kantons und für die Auszahlung von Arbeitslosengeld zuständig, wie das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St. Gallen angibt. Daneben gibt es private Arbeitslosenkassen wie die Unia, die ebenfalls Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung auszahlen. Welche Kasse für Sie zuständig ist, hängt davon ab, bei welcher Sie sich angemeldet haben.

Welche Rolle spielt die Unia Arbeitslosenkasse in St. Gallen?

  • Die Unia Arbeitslosenkasse ist eine private Kasse, die eng mit der Gewerkschaft Unia verbunden ist (Unia Arbeitslosenkasse).
  • Sie zahlt ebenfalls Arbeitslosengeld aus, unterscheidet sich aber in der Mitgliedschaft und im Serviceangebot (Verband der Arbeitslosenkassen).
  • Die kantonale Kasse ist die Standardlösung für alle, die nicht einer privaten Kasse beitreten (Kanton St. Gallen).

Die Wahl zwischen kantonaler und privater Kasse hat für die Leistungshöhe keine Auswirkung – das Gesetz schreibt einheitliche Ansätze vor. Der Unterschied liegt in der Betreuung und den Zusatzangeboten, die private Kassen ihren Mitgliedern bieten.

Der Punkt

Die kantonale Arbeitslosenkasse ist für alle offen, private Kassen wie die Unia verlangen eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Für Versicherte ohne Gewerkschaftsbindung bleibt nur der Weg zur kantonalen Kasse.

Der Punkt: Wer keine Gewerkschaftsmitgliedschaft hat, landet automatisch bei der kantonalen Kasse – die Wahlfreiheit ist hier faktisch eingeschränkt.

Wo befindet sich die kantonale Arbeitslosenkasse?

Die Adresse der kantonalen Arbeitslosenkasse St. Gallen lautet Geltenwilenstrasse 16/18, 9001 St. Gallen – direkt im Zentrum der Stadt und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Sechs Fakten zum Standort, sortiert nach Wichtigkeit:

  • Die Kasse ist im Gebäude des Amts für Wirtschaft und Arbeit untergebracht (Kanton St. Gallen – offizielle Standortseite).
  • Die Postfachadresse lautet Postfach 2, 9001 St. Gallen – für den Briefverkehr ist dies die offizielle Anschrift (Kanton St. Gallen).
  • Die Telefonnummer der Kasse lautet +41 58 229 47 11 (Kanton St. Gallen).
  • Die E-Mail-Adresse ist arbeitslosenkasse@sg.ch (Kanton St. Gallen).
  • Telefonische Erreichbarkeit: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr; Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr (Kanton St. Gallen).
  • An bestimmten Feiertagen ist die Kasse geschlossen, darunter Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag (Kanton St. Gallen).

Das Muster: Sechs Punkte, die den Standort vollständig beschreiben – wer alle kennt, findet die Kasse garantiert.

Wie lautet die Postfachadresse?

Die Postfachadresse für die kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen lautet: Postfach 2, 9001 St. Gallen. Diese Adresse nutzen Sie für alle schriftlichen Eingaben, Anträge und Belege, die Sie per Post einreichen. Die Kasse bittet darum, auf dem Kuvert deutlich «Kantonale Arbeitslosenkasse» zu vermerken, damit die Post intern richtig zugestellt wird.

Wie sind die Öffnungszeiten?

Die offizielle Seite der kantonalen Arbeitslosenkasse gibt keine expliziten Schalteröffnungszeiten an. Üblich sind jedoch die telefonischen Erreichbarkeitszeiten auch als Rahmen für persönliche Vorsprachen – Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr; Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr. Wer sichergehen will, vereinbart telefonisch einen Termin.

Wie kann ich die Arbeitslosenkasse per E-Mail erreichen?

Die E-Mail-Adresse der kantonalen Arbeitslosenkasse St. Gallen lautet arbeitslosenkasse@sg.ch. Die Kasse bearbeitet E-Mail-Anfragen während der telefonischen Erreichbarkeitszeiten. Für dringende Anliegen empfiehlt sich ein Anruf, da die Bearbeitung von E-Mails je nach Auslastung einige Tage dauern kann.

Die Erkenntnis: Wer vor Ort vorspricht oder anruft, sollte die Zeiten genau beachten – vormittags zwischen 8 und 11:30 Uhr ist die Erreichbarkeit am besten, nachmittags nur an drei Tagen pro Woche.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld im Kanton St. Gallen?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) einheitlich geregelt – und nicht etwa kantonal unterschiedlich. Sechs Punkte zur Berechnung:

Die Konsequenz: Die Höhe ist nicht verhandelbar, sondern ergibt sich aus Lohn und Familienstand – die Kasse rechnet gesetzestreu ab.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Die kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen berechnet Ihr Arbeitslosengeld auf Basis Ihres versicherten Verdienstes aus den letzten 12 Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Dazu benötigt die Kasse Ihre Lohnabrechnungen und den Lohnausweis. Daraus ermittelt sie den durchschnittlichen Monatslohn, der als Bemessungsgrundlage dient. Von diesem Betrag erhalten Sie 70 Prozent (ohne Kinder) oder 80 Prozent (mit Kindern). Einfach gerechnet: Bei einem Durchschnittsverdienst von 5’000 Franken brutto pro Monat und ohne Kinder erhalten Sie 3’500 Franken Arbeitslosengeld pro Monat – abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge.

Was ist der Unterschied zwischen 70 % und 80 %?

Der Unterschied von 10 Prozentpunkten hängt von Ihrer Unterhaltspflicht ab. Das Gesetz unterscheidet: Wer Kinder hat oder eine Rente bezieht, erhält den höheren Satz von 80 Prozent. Der Grund: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Personen höhere Fixkosten haben. Die kantonale Arbeitslosenkasse prüft anhand Ihrer Angaben, welcher Satz für Sie gilt. Die Differenz kann bei einem Verdienst von 6’000 Franken monatlich 600 Franken ausmachen – ein erheblicher Unterschied.

Warum das wichtig ist

Ein Versicherter mit 5’000 Franken Monatsverdienst und zwei Kindern erhält monatlich 4’000 statt 3’500 Franken – 500 Franken mehr pro Monat, die den Unterschied zwischen finanzieller Knappheit und tragfähigem Budget ausmachen können.

Die Erkenntnis: Die 10-Prozent-Differenz entscheidet über die tatsächliche Kaufkraft – wer Kinder hat, sollte den höheren Satz unbedingt geltend machen.

Sind RAV und Arbeitslosenkasse das Gleiche?

Nein – und diese Verwechslung führt immer wieder zu Verzögerungen. Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) ist für Beratung und Stellenvermittlung zuständig, die Arbeitslosenkasse (ALK) für die Auszahlung von Geldern. Fünf klare Unterschiede:

  • Das RAV berät Sie bei der Jobsuche und vermittelt Stellen (arbeit.swiss – SECO).
  • Die Arbeitslosenkasse prüft Ihren Anspruch und zahlt das Geld aus (Kanton St. Gallen).
  • Beim RAV melden Sie sich arbeitslos; bei der ALK beantragen Sie die Entschädigung (ch.ch – offizielles Schweizer Portal).
  • Das RAV kontrolliert Ihre Bewerbungsbemühungen; die ALK kontrolliert Ihre Anspruchsvoraussetzungen (Kanton St. Gallen).
  • Beide Stellen arbeiten zusammen, sind aber organisatorisch getrennt (Kanton St. Gallen).

Sechs Zeilen, ein klares Bild: Wer den Unterschied versteht, spart Zeit und vermeidet falsche Erwartungen.

Die folgende Tabelle zeigt die entscheidenden Unterscheidungsmerkmale im direkten Vergleich.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen RAV und Arbeitslosenkasse im Kanton St. Gallen.
Kriterium RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) ALK (Arbeitslosenkasse)
Hauptaufgabe Beratung, Stellenvermittlung, Kontrolle Auszahlung von Arbeitslosengeld
Anmeldung Arbeitslosmeldung (persönlich) Antrag auf Entschädigung (schriftlich)
Zuständigkeit Nach Wohnort (arbeit.swiss – SECO) Kantonale oder private Kasse
Häufigkeit des Kontakts Regelmässige Gespräche (alle 1–3 Monate) Nur bei Antrag und bei Fragen
Durchsetzungsbefugnis Kann Sanktionen vorschlagen Setzt Sanktionen um (z. B. Kürzung)
Rechtsgrundlage AVIG + Verordnung AVIG + Verordnung

Die Konsequenz: Wer die Aufgabenverteilung kennt, weiss sofort, welches Amt für welches Problem zuständig ist – und telefoniert nicht versehentlich beim Falschen.

Welches RAV ist zuständig für St. Gallen?

Das für Sie zuständige RAV richtet sich nach Ihrem Wohnort. Im Kanton St. Gallen gibt es mehrere regionale RAV-Standorte: RAV St. Gallen (Stadt), RAV Rorschach, RAV Wil, RAV Rapperswil-Jona, RAV Sargans und weitere. Die genaue Zuordnung finden Sie auf der Website von arbeit.swiss. Wenn Sie in der Stadt St. Gallen wohnen, ist in der Regel das RAV St. Gallen für Sie zuständig. Die Adresse des RAV St. Gallen finden Sie ebenfalls auf dem Portal des SECO.

Was ist der Unterschied zwischen RAV und ALK?

Das RAV ist Ihr Coach auf dem Weg zurück in den Job – es hilft bei Bewerbungen, vermittelt Stellen und prüft, ob Sie sich genug bemühen. Die Arbeitslosenkasse ist dagegen Ihre Zahlstelle: Sie prüft, ob Sie Anspruch auf Leistungen haben, berechnet die Höhe und überweist das Geld. Beide arbeiten nach denselben gesetzlichen Grundlagen, aber mit unterschiedlichen Aufgaben. Wer das versteht, weiss: Ein Anruf beim RAV nützt nichts, wenn die Zahlung ausbleibt – dafür ist die ALK zuständig.

Das Muster: Wer die Aufgaben trennt, vermeidet Frust. Das RAV ist für den Job zuständig, die ALK fürs Geld – und beide Seiten müssen stimmen, damit alles läuft.

Wann zahlt die Arbeitslosenkasse Geld aus?

Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes erfolgt monatlich nachträglich. Das bedeutet: Die Leistung für einen Monat wird im darauffolgenden Monat überwiesen. Sechs Punkte zum Zeitplan:

  • Die erste Zahlung kann einige Wochen dauern, da die Anmeldung geprüft wird (Kanton St. Gallen).
  • Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen (arbeit.swiss – SECO-Portal).
  • Die Kasse zahlt immer für den vergangenen Monat – frühestens am Monatsende (ch.ch – offizielles Schweizer Portal).
  • Fehlen Unterlagen, verzögert sich die Zahlung entsprechend (Kanton St. Gallen).
  • Die Auszahlung erfolgt auf Ihr Post- oder Bankkonto (Kanton St. Gallen).
  • Bei Verspätung lohnt sich ein Anruf bei der Kasse – oft fehlt nur eine Unterschrift (Kanton St. Gallen).

Der Punkt: Sechs Faktoren bestimmen den Zahlungszeitpunkt – die Vollständigkeit der Unterlagen ist der entscheidende.

Wie lange dauert es, bis die Arbeitslosenkasse nach der Anmeldung zahlt?

Die erste Zahlung nach der Anmeldung dauert erfahrungsgemäss zwischen zwei und sechs Wochen. Die kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen muss Ihren Antrag prüfen, Ihre Anspruchsvoraussetzungen klären und die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen. Wer alle Unterlagen vollständig einreicht – Lohnausweise der letzten 12 Monate, Bestätigung der Arbeitslosmeldung beim RAV, Personalausweis –, beschleunigt den Prozess erheblich.

Warum kann die Auszahlung verzögert sein?

Die häufigsten Gründe für Verzögerungen: unvollständige Unterlagen, Unklarheiten beim versicherten Verdienst (z. B. fehlende Lohnabrechnungen), fehlende Bestätigung des RAV über die Arbeitslosmeldung oder Fragen zur Unterhaltspflicht. Auch wenn Sie kurz vor der Arbeitslosigkeit den Job gewechselt haben, kann die Prüfung länger dauern. Die Kasse ist gesetzlich verpflichtet, jeden Fall genau zu prüfen – das kostet Zeit.

Was zu tun ist

Reichen Sie alle Unterlagen auf einmal ein und bewahren Sie eine Kopie für sich auf. Fehlt etwas, meldet sich die Kasse – aber proaktives Nachfragen nach zwei Wochen verkürzt die Wartezeit.

Das Fazit: Wer proaktiv alle Belege liefert, verkürzt die Wartezeit auf das Minimum – die Kasse arbeitet dann innerhalb ihres Standardtakt von 2 bis 4 Wochen.

Bestätigte Fakten und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • Adresse: Geltenwilenstrasse 16/18, 9001 St. Gallen (Kanton St. Gallen – offizielle Seite)
  • Telefon: +41 58 229 47 11 (Kanton St. Gallen – offizielle Seite)
  • E-Mail: arbeitslosenkasse@sg.ch (Kanton St. Gallen – offizielle Seite)
  • Postfach: Postfach 2, 9001 St. Gallen (Kanton St. Gallen – offizielle Seite)
  • Das Arbeitslosengeld beträgt 70–80 % des versicherten Verdienstes (ch.ch – offizielles Schweizer Portal)
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich nachträglich (ch.ch – offizielles Schweizer Portal)

Was unklar ist

  • Die genauen Schalteröffnungszeiten sind auf der offiziellen Seite nicht explizit angegeben; die telefonischen Erreichbarkeitszeiten dienen als Orientierung.
  • Die konkrete Bearbeitungsdauer variiert je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen.
Fazit: Die kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen ist die zentrale Auszahlungsstelle für Arbeitslosengeld im Kanton – sie ist kein Coach, sondern die Kasse. Für Versicherte ohne Gewerkschaftsbindung ist sie die einzig mögliche Anlaufstelle. Wer den Unterschied zum RAV kennt und vollständige Unterlagen einreicht, erhält sein Geld in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.

Stimmen zur Arbeitslosenkasse St. Gallen

«Wir sind für Sie da.»

– Kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen, auf der offiziellen Website (Kanton St. Gallen – offizielle Seite)

«Die Arbeitslosenversicherung ist ein zentraler Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz – sie schützt Arbeitnehmende vor den finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit.»

– SECO, Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO – Grundlagen der ALV)

«Eine vollständige Anmeldung mit allen erforderlichen Dokumenten verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.»

– Bundesamt für Sozialversicherungen, Informationsseite zur ALV (BSV – Bundesamt für Sozialversicherungen)

Die zitierte Aussage des BSV bestätigt das zentrale Muster: Vollständige Unterlagen sind der Schlüssel zur schnellen Auszahlung.

Für alle, die im Kanton St. Gallen wohnen und arbeitslos werden, ist der Weg klar: Zuerst zum RAV für die Anmeldung, dann zur kantonalen Arbeitslosenkasse für den Antrag auf Entschädigung. Die Kasse zahlt zuverlässig, aber nicht von allein – wer proaktiv alle Unterlagen einreicht und nachfragt, verkürzt die Wartezeit. Für St. Galler Arbeitslose ist die Entscheidung nicht zwischen verschiedenen Kassen, sondern zwischen der kantonalen und einer privaten Kasse – und wer nicht Gewerkschaftsmitglied ist, hat nur die eine Wahl. Die Konsequenz: Wer den Ablauf kennt und die Unterlagen vollständig einreicht, erhält sein Geld schneller – das spart Nerven und finanziellen Druck.

Häufig gestellte Fragen

Sind AHV und Ausgleichskasse das Gleiche?

Nein. Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die staatliche Rentenversicherung, die Ausgleichskasse ist die Stelle, die die AHV-Beiträge einzieht und Renten auszahlt. Die Arbeitslosenkasse ist eine völlig andere Institution – sie zahlt Arbeitslosengeld aus und arbeitet nach dem AVIG.

Muss ich mich persönlich bei der Arbeitslosenkasse anmelden?

Ja, die Anmeldung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen bietet keine persönliche Anmeldung vor Ort an – Sie reichen Ihre Unterlagen per Post oder E-Mail ein. Das RAV ist für das persönliche Gespräch zuständig.

Kann ich die Arbeitslosenkasse online kontaktieren?

Ja, per E-Mail an arbeitslosenkasse@sg.ch. Für dringende Anliegen ist das Telefon die bessere Wahl, da E-Mails je nach Auslastung erst nach einigen Tagen bearbeitet werden.

Was passiert, wenn ich meinen Wohnort wechsle?

Wenn Sie innerhalb des Kantons St. Gallen umziehen, bleibt die kantonale Arbeitslosenkasse zuständig. Ziehen Sie in einen anderen Kanton, müssen Sie sich bei der dortigen kantonalen Arbeitslosenkasse anmelden. Die alte Kasse leitet Ihre Daten weiter.

Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?

Die Bezugsdauer hängt von Ihrem Alter, der Beitragsdauer und der Anzahl Beitragsjahre ab. Grundsätzlich gilt: 200–520 Tage innerhalb von zwei Jahren. Die genaue Dauer berechnet die kantonale Arbeitslosenkasse anhand Ihrer Versicherungsbiografie.

Gibt es eine Sperrfrist bei Kündigung durch den Arbeitnehmer?

Ja, wenn Sie selbst kündigen, kann eine Sperrfrist von 1–12 Wochen verhängt werden, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten. Die kantonale Arbeitslosenkasse prüft den Einzelfall anhand der Umstände.

Welche Formulare werden für die Arbeitslosenentschädigung benötigt?

Sie benötigen das Anmeldeformular für die Arbeitslosenentschädigung, Ihre Lohnausweise der letzten 12 Monate, den Personalausweis sowie die Bestätigung der Arbeitslosmeldung beim RAV. Die Formulare finden Sie auf der Website der kantonalen Arbeitslosenkasse.